Widerrufsrecht
Widerrufs- und Rücktrittsrecht für Unternehmer (B2B)
1) Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen. Ein Widerruf oder Rücktritt ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
2) Stornierung von Bestellungen
Eine Stornierung von Bestellungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ritonka GmbH möglich.
Bereits produzierte oder in Produktion befindliche Waren können nicht storniert werden.
3) Ausschluss der Rückgabe
Eine Rückgabe der gelieferten Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere bei:
individuell angefertigten Produkten (z. B. bedruckte Schokolade, Sonderanfertigungen, Eigenmarken)
kundenspezifischen Rezepturen oder Verpackungen
verderblichen Waren (insbesondere Lebensmittel und Schokolade)
4) Reklamationen und Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu melden.
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Im Falle berechtigter Mängel behält sich Ritonka das Recht vor:
Ersatzlieferung
Nachbesserung
oder Gutschrift
Eine Rückerstattung erfolgt nur nach individueller Prüfung.
5) Transportschäden
Transportschäden sind unmittelbar bei der Übernahme der Ware beim Zusteller zu dokumentieren und schriftlich festzuhalten.
Ohne entsprechende Bestätigung kann keine Haftung übernommen werden.
6) Rücksendungen
Rücksendungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Unangekündigte Rücksendungen werden nicht angenommen.
7) Haftungsbeschränkung
Ritonka haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
8) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz der Ritonka GmbH.
9) Ergänzende Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit Geschäftspartnern (z. B. Rahmenverträge, Distributionsvereinbarungen) haben Vorrang vor diesen Bestimmungen.
